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Pressemitteilung: Neues System Schröders Produktprogramm bald verfügbar

CE-Kennzeichnung wird eingeführt

Reinhard Schröders

Dipl. Ing. Reinhard Schröders, Foto: TwooDoo

Neues System Schröders Produktprogramm bald verfügbar

CE-Kennzeichnung von Feuer-und Rauchschutzabschlüssen wird eingeführt

Erkelenz, September 2015 - Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore - mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft. Ab diesem Datum können Hersteller diese Produkte als CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit vertreiben. Während einer dreijährigen Koexistenzphase dürfen Produkte mit CE-Zeichen oder mit nationaler Kennzeichnung noch nebeneinander in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Dezember 2018 ist nur noch das CE-Zeichen zulässig. Die Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH ist bereits seit 40 Jahren auf die Entwicklung von Feuerschutzabschlüssen spezialisiert und bietet verarbeitenden Betrieben als Lizenznehmer umfassende Tür- und Torsysteme zur Lizenzfertigung an.

Die Zertifizierung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen erfolgt zurzeit in Deutschland durch Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und die Vergabe von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abPs). Die europäische Produktnorm löst beide nationalen Zertifizierungsverfahren ab. Das Verfahren der CE-Kennzeichnung auf Basis eines Klassifizierungsberichts ersetzt dann die „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen“ (abZ) für Feuerschutzabschlüsse und das „Allgemein Bauaufsichtliche Prüfzeugnis“ (abP) für Rauchschutzabschlüsse. Im Klassifizierungsbericht gemäß EN 13501-2 und dem Bericht zum erweiterten Anwendungsbereich gemäß EN 15269-1 bis -20 werden die Kenngrößen des Produkts und der zulässige Variantenbereich (Türfamilie) festgelegt. Ab dem 1. Dezember 2015 dürfen Hersteller von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen diese als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Produkte europaweit handeln. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet das, dass nun Ausschreibungen und Angebote nach der EN 16034 erfolgen können und nach der dreijährigen Koexistenzphase von CE-und nationaler Kennzeichnung ab dem 1. Dezember 2018 zwingend erfolgen müssen. Dabei ist wichtig, dass beide Verfahren baurechtlich gleichwertig zu bewerten sind und die gleiche Zukunftssicherheit hinsichtlich des Bestandschutzes eines Gebäudes gewährleisten.

Notifizierte Produktzertifizierungsstelle als Fachaufsicht

Eine zentrale Rolle kommt im neuen Prüfverfahren der notifizierten Produktzertifizierungsstelle, kurz NPZ-Stelle, zu. Sie trägt als fachliche Aufsicht die Verantwortung für Prüfungen, Produktklassifizierungen und Überwachungen. Sie muss für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein, was eine umfangreiche Fachkompetenz voraussetzt, denn ihre Angaben und Aussagen müssen Nachfragen der Marktaufsicht standhalten und auch im Schadensfall greifen. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers kann die NPZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen. Dies ist Grundlage für die Leistungserklärung des Herstellers und CE-Kennzeichnung. NPZ-Stellen in Deutschland sind unter anderem das das Materialprüfungsamt NRW (MPA NRW), das MPA Braunschweig oder das ift Rosenheim.

Hoher Prüf-und Zertifizierungsaufwand für deutsche Fertigungsbetriebe

„Obwohl es die dreijährige Koexistenzphase gibt, müssen deutsche Fertigungsbetriebe sehr kurzfristig ihre Produkte und Produktfamilien für eine CE-Kennzeichnung fit machen“, erklärt Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH und Mitglied diverser nationaler und europäischer Normungsausschüsse für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse. „Es ist zu erwarten, dass Industrieunternehmen, die Großserien fertigen, eher die Vorteile sehen, die sich durch ihre neuen vereinfachten Export-Chancen auf dem europäischen Markt eröffnen. Auf die kleineren Betriebe kommt jedoch vor dem Hintergrund, dass auch andere Leistungseigenschaften, wie Einbruch- , Schallschutz oder Luftdichtigkeit, europäischen Normen unterliegen, ein sehr hoher Prüf- und Zertifizierungsaufwand zu. Die Hürde der Anforderungen ist durch die EN 16034 ganz klar gewachsen“, so der Brandschutzexperte.

Lizenzpartner profitieren von Fach- und Prüfkompetenz

System Schröders entwickelt seit 40 Jahren Feuerschutzabschlüsse. Die Fertigung der Türen erfolgt über Lizenzpartner in Deutschland, im europäischen Ausland und in Asien. Als Lizenzgeber übernimmt das Unternehmen den mit Neuprüfungen verbundenen Aufwand vollständig und führt die gesamte Abwicklung und Kommunikation mit der ausgewählten zuständigen NPZ-Stelle. „Der Lizenznehmer schließt mit der NPZ-Stelle einen Zertifizierungsvertrag, der die Auditierung seiner Fertigung einschließt und hat ansonsten keinen weiteren Aufwand für Prüfungen und Zertifizierungen gemäß der Produktnorm“, so Schröders.

Neues Produktprogramm bald verfügbar

System Schröders ist auf die europäische Produktnorm vorbereitet. Das Entwicklungsunternehmen prüft bereits seit vielen Jahren nach den europäischen Normen und plant noch im Laufe der dreijährigen Koexistenzphase sukzessive mit einem neuen, umfassenden Produktprogramm von Stahl- Feuer- und Rauchschutzabschlüssen mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu kommen. Lizenznehmern stehen somit Produkte zur Verfügung, die alle erforderlichen Kriterien der EN 16034 erfüllen und die Zukunftsfähigkeit im sich derzeit stark verändernden europäischen Markt für Feuer-und Rauchschutztüren sichern.

Über System Schröders:

System Schröders ist ein führendes Unternehmen in der Entwicklung moderner Stahltüren. Seit über 40 Jahren steht der Name Schröders für hochwertige Sicherheitstüren für Feuerschutz, Rauchschutz, Einbruchschutz, Schallschutz und Türen für Außenanwendungen. Diese finden sich in zahlreichen bedeutenden Projekten.

Gefertigt werden System Schröders Türen ausschließlich von den aktuell circa 40 lizenzierten Fachbetrieben in Deutschland, Europa und Asien.